Wortlaut des offizielle Anschreibens des Kultusministeriums an die Schulen zur Einführung von GWG im Schuljahr 2004/5

 

 

  1. Einführung von GWG

 

a.      Im Schuljahr 2004/2005 wird der Fächerverbund GWG beginnend mit Klasse 5 eingeführt.

b.      Ab dem gleichen Schuljahr kann Gemeinschaftskunde als neu einsetzendes Fach im neunjährigen Gymnasium in Klasse 10 mit den Bildungsstandards Gemeinschaftskunde und Wirtschaft für Klasse 9/10 beginnen. Die Stundentafel umfasst hier wie bisher vier Stunden.

c.      Die integrativen Module werden in G9 nicht eingeführt.

d.      Den Geographielehrkräften wird empfohlen, im neunjährigen Gymnasium bei den alten Bildungsplänen zu bleiben und die Wirtschaftsinhalte der neuen Bildungsstandards soweit möglich in den Unterricht zu integrieren.

 

Damit ist zugleich eine Basis für das in Jahrgangsstufe 12 (G8: 11) folgende Neigungsfach Wirtschaft gelegt.

 

Entsprechend dieser Regelung wird in G8 (alt) verfahren. D.h. Einführung der Bildungsstandards 9/10 ab Klasse 9.

 

  1. Lehraufträge

 

Die Lehraufträge sollen gemäß dem Fachlehrerprinzip erfolgen. Die integrativen Module werden von der jeweiligen Leitfachlehrkraft unterrichtet.

(Geographie Klasse 5 bis 7 und Gemeinschaftskunde Klasse 8 bis 10)

 

  1. Benotung

 

Es werden Einzelfachnoten erteilt.

Die Leitfachlehrkraft benotet das integrative Modul.

 

  1. Zeugnisformulare (im achtjährigen Gymnasium)

 

Folgender Eintrag wird vorgeschlagen:

 

„Geographie *                 : (Note)

Gemeinschaftskunde *  : (Note)

     ___________

    *Fächerverbund Geographie, Wirtschaft, Gemeinschaftskunde“